Unser Team verfügt über jahrelange Erfahrung im Datenschutzrecht und hat die DSGVO sowohl im Konzernumfeld börsennotierter Unternehmen als auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) umgesetzt.
Wir begleiten die interne und externe Abbildung von Prozessen mit personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, Kunden und Dritten — von der Datenschutzanalyse über die Folgenabschätzung bis zum Vorfallmanagement. Auch als externer Datenschutzbeauftragter (Art. 39 DSGVO) übernehmen wir Verantwortung, mit TÜV-zertifizierter Expertise und klarer Vereinbarung über die Leistungsinhalte.
Check-Up der Qualität Ihres Datenschutzmanagements im gesamten Unternehmen oder Teilbereich.
Wir erstellen die Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten.
Unsere interdisziplinäre Ausprägung vor allem im Bereich der IT ermöglicht es uns, auch bei größeren Unternehmen und Konzernen eine Risikoanalyse durchzuführen und entsprechende Ergebnisse für Sie zu dokumentieren.
Wir stimmen uns mit den Aufsichtsbehörden für Sie ab, legen für Sie Einspruch im Rahmen von Bußgeldverfahren ein und vertreten Sie — wenn nötig — auch in gerichtlichen Prozessen zu Fragen des Datenschutzes.
Gerne bieten wir Ihnen bei Wahrnehmung der in Art. 39 DSGVO genannten Aufgaben als externe Datenschutzbeauftragte unsere durch den TÜV zertifizierte rechtliche Expertise an. Die genauen Leistungsinhalte unserer Hilfe sind Teil einer auf Sie zugeschnittenen Vereinbarung.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie zu einem dieser Gebiete Hilfe benötigen. Wir helfen Ihnen bei der Wahrnehmung und Umsetzung Ihrer Interessen.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Eine Antwort erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden.